AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Fischer Personalservice GmbH, Augsburger Straße 193, 70327 Stuttgart abgeschlossen werden. Andere AGB’s als die der Fischer Personalservice GmbH werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Fischer Personalservice GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, Räumlichkeiten Apartments oder Bettenplätzen. Sollten im gewünschten Objekt keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, so ist es vertragsgemäß, wenn die Fischer Personalservice GmbH in einem anderen Objekt eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Als zumutbar gilt eine Unterkunft die maximal 30 km vom gebuchten (reservierten) Objekt entfernt liegt.

2. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann seitens der Fischer Personalservice GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn sich Mieter bzw. Nutzer nicht an die gültige Hausordnung halten. Ebenso ist eine sofortige Vertragsauflösung seitens der Fischer Personalservice GmbH möglich, wenn der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag nicht vollständig erfüllt. In diesem Fall ist eine Räumung der Mietsache sofort durch den Mieter vorzunehmen. Sollte dies durch den Mieter nicht geschehen, ist die Fischer Personalservice GmbH berechtigt, die Mietsache, auf Kosten des Vertragspartners räumen zu lassen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Vertragspartner kann nur mit schriftlichem Einverständnis der Fischer Personalservice GmbH erfolgen. Reservierte Zimmer, Betten oder Apartments können am Anreisetag zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr übernommen werden. Am Abreisetag sind die Zimmer gereinigt, bis 10.00 Uhr zu räumen. Zur Reinigung gehören auch das Mobiliar und Inventar. Wird ein Zimmer nicht oder nur teilweise gereinigt zurückgegeben, fällt eine Reinigungspauschale von 25.00 € zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, an.

3. Die Fischer Personalservice GmbH vermietet ihre Objekte nur gegen wöchentliche bzw. monatlich vorschüssige Mietzahlungen.

4. Zahlungsvereinbarungen: Bei Beherbergungsverträgen wird vorschüssige Zahlung vereinbart. Bei Vertragsunterzeichnung, spätestens jedoch bei Einzug, ist die wie im Vertrag vereinbarte Abschlagszahlung fällig. Diese Abschlagszahlung ist bar oder wenn von der Fischer Personalservice GmbH im Beherbergungsvertrag vermerkt, per Überweisung sofort fällig. Bei Überweisung muss die Abschlagszahlung vor Einzug auf dem Konto der Fischer Personalservice GmbH eingegangen sein. Ist die vereinbarte Abschlagszahlung nicht auf dem Konto der Fischer Personalservice GmbH eingegangen, ist die Fischer Personalservice GmbH berechtigt, den Einzug zu verweigern. Sind im Vertrag weitere Abschlagszahlungen vereinbart und diese zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht auf dem Konto der Fischer Personalservice GmbH eingegangen, ist die Fischer Personalservice GmbH berechtigt, die Mietsache sofort zu räumen bzw. zu Lasten des Vertragspartners räumen zu lassen. Siehe hierzu auch Punkt 4 dieser AGB.

5. Folgende Zahlungsmittel werden von der Fischer Personalservice GmbH akzeptiert:
Barzahlung oder Ãœberweisung, soweit im Vertrag vereinbart

6. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Vertragsgegenstand (Betten, Zimmer, Apartments) gilt solange als genutzt, bis der Nutzer diesen mit einem schriftlichen Rückgabeprotokoll an die Fischer Personalservice GmbH zurückgegeben hat.

7. Der Vertragspartner hat die Pflicht, die gesetzlichen Regelungen des Meldegesetzes einzuhalten. Dies gilt für Ihn persönlich, als auch für seine Mitarbeiter und Hilfskräfte. (Meldungen beim Einwohnermeldeamt). Da die Fischer Personalservice GmbH keine Fernseh-/Rundfunkgeräte oder Computer vorhält, erstreckt sich die Anmeldepflicht auch auf vorgenannte Geräte. (Gebühreneinzugszentrale).

8. Für eingebrachte Gegenstände oder Materialien, gleich welcher Art, ist jedwede Haftung seitens der Fischer Personalservice GmbH ausgeschlossen.

9. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Vertragsgegenstands gefährdet, so kann die Fischer Personalservice GmbH einseitig den Vertrag, ohne Einhaltung einer Frist, lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder unverschuldeten Umständen, wenn dadurch die Vertragsleistung unmöglich oder unzumutbar für den Vertragspartner wird. In diesen Fällen steht dem Vertragspartner kein Schadenersatz zu.

10. Ist im Rahmen von Vermietungen der Vertragspartner eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Fischer Personalservice GmbH-Geschäftsleitung. Verschweigt der Mieter gegenüber der Fischer Personalservice GmbH, daß er eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung der Fischer Personalservice GmbH auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und die Fischer Personalservice GmbH ist zur Leistungsverweigerung berechtigt.

11. Die vertragliche Haftung der Fischer Personalservice GmbH „für anfänglich vorhandene Mängel“, die infolge eines Umstandes eingetreten sind, welche die Fischer Personalservice GmbH nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

12. Zur Deckung seiner Risiken aus dem Vertragsverhältnis schließt der Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung ist der Fischer Personalservice GmbH unaufgefordert vorzulegen.

13. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung kann der Beherbergungsvertrag durch die Fischer Personalservice GmbH fristlos gekündigt werden. Der Vertragspartner ist zur sofortigen Räumung verpflichtet.

14. Bauliche und technische Veränderungen am Vertragsgegenstand, sind untersagt. Das Austauschen der Schließmöglichkeit an den Zimmern ist nicht gestattet. Auch der Anschluss jeglicher elektrischer Verbraucher bedarf der Zustimmung der Fischer Personalservice GmbH. Bei Zuwiderhandlung ist die Fischer Personalservice GmbH berechtigt, die vorgenommenen Änderungen zu Lasten des Verursachers/Vertragspartners beseitigen zu lassen.

15. Die Fischer Personalservice GmbH hat das Recht, zu Kontrollzwecken den Vertragsgegenstand (Zimmer, Apartments) ohne Ankündigung in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zu betreten.

16. Haftung des Vertragspartners: Der Vertragspartner haftet gegenüber der Fischer Personalservice GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter und Hilfskräfte. Er und seine Mitarbeiter und Hilfskräfte haften auch für erhöhte Abnutzungen und Beschädigungen.

17. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Stuttgart.

Stuttgart, im Dezember 2007